München – Keinen Grund für eine gesetzliche Regelung zu Schönheits-Operationen bei Minderjährigen sieht die Bayerische Gesellschaft für Ästhetische Chirurgie. „Die Zahl der Schönheitsoperationen, abgesehen von Ohrkorrekturen, ist bei unter 18-Jährigen verschwindend gering, weil jeder verantwortungsvolle Operateur einen Eingriff bei Personen, die noch nicht ausgewachsen sind, ablehnt. Wenn heute in sehr vereinzelten und begründbaren Fällen eine Schönheitsoperation bei einem Minderjährigen durchgeführt wird, setzt dies eine eingehende Beratung und eine elterliche Einverständniserklärung voraus“, sagte der Vorsitzende der Gesellschaft, Dr. Matthias Wagner, am Freitag. Er betonte: „Eine gesetzliche Regelung ist meines Erachtens nicht erforderlich, da es kein real existierendes Problem darstellt.”
Wichtig sei vielmehr, bestehende Qualitätsstandards weiterzuentwickeln und ethische Standards festzulegen, um im Einzelfall verantwortungsbewusste Entscheidungen zu treffen. Außerdem sei entscheidend, den Patienten Kontakte zu qualifizierten Fachärzten zu vermitteln. „Als Vorsitzender der Gesellschaft plädiere ich für eine Schönheitschirurgie mit Augenmaß. Ästhetische Chirurgie ist als Instrument zur Problemlösung nicht geeignet, auch wenn der Zeitgeist dies manchmal suggeriert. Die Psyche kann dadurch nicht behandelt werden. Nur bei einem ausgewachsenen, psychisch gefestigten Menschen mit einem ausgeprägten Selbstbewusstsein, spricht nichts gegen einen ästhetischen Eingriff. Um Kinder in der heutigen Gesellschaft zu stärken, sollte man ihnen Selbstbewusstsein, Wissen und Erfahrung mit auf den Weg geben und sie zu verantwortungsbewussten Menschen erziehen”, sagt Dr. Wagner.
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