Fettabsaugung Oberschenkel
Fachbegriff: | Liposuction |
Anästhesie: | Tumeszenztechnik mit Dämmerschlaf |
Dauer: | 1-3 Stunden |
Nachbehandlung: | Entfernung Nahtmaterial, Nachkontrollen zur Überprüfung des Heilungsfortschrittes |
Klinikaufenthalt: | ambulant |
Arbeitsfähig: | nach 2-3 Tagen |
Sport: | nach 3-4 Wochen |
Eine Fettabsaugung an der Oberschenkelaußenseite (auch Reiterhosen genannt) ist die am häufigsten gewünschte Operationsregion.
Eine häufige Indikation ist auch die Fettabsaugung an der Innseite der Kniegelenke. Eine völlige Abflachung ist durch eine Fettabsaugung oftmals nicht möglich, weil darunterliegende Sehnen immer eine leichte Vorwölbung verursachen.
Abhängig von den vorhandenen Fettpolstern muss nahezu immer der umgebende Nahbereich bei einer Fettabsaugung am Oberschenkel mit modelliert werden. Häufig vorkommende Asymmetrien müssen ebenfalls in die Operationsplanung mit einbezogen werden.
Eine mäßige Hauterschlaffung kann in dieser Region toleriert werden, da die Straffungseffekte bei einer Fettabsaugung am Oberschenkel sehr ergiebig sind. Eine vorhandene Cellulite wird deutlich gebessert.
Die Fettabsaugung am Oberschenkel setzt eine sehr genaue Absaugvorgehensweise voraus, da hier infolge einer großflächigen anatomischen Situation Ungenauigkeiten einer Fettabsaugung schnell augenfällig werden können. Hier sind besonders wichtig, gleitende Übergänge zur Umgebung perfekt auszuführen. Bei einer geringen Hauterschlaffung werden nahezu immer sehr gute postoperative Ergebnisse erzielt.
Fettabsaugungen am Oberschenkel werden zumeist immer in Tumeszenztechnik mit begleitendem Dämmerschlaf durchgeführt werden.
Auf Grund der Änderung des Gesetzes auf dem Gebiete des Heilwesens ist die vergleichende Darstellung des Körperzustandes oder des Aussehens vor und nach den Anwendungen verboten. Aus diesem Grund können wir Ihnen hier leider keine Vorher-Nachher-Bilder zur Fettabsaugung/zum Thema Fettabsaugen – Oberschenkel zur Verfügung stellen.
Das Gesetz findet jedoch keine Anwendung auf den Schriftwechsel und die Unterlagen, die nicht zu Werbezwecken dienen und die zur Beantwortung einer konkreten Anfrage zu einem bestimmten Arzneimittel erforderlich sind.