Lidstraffung

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Auf Grund der Änderung des Gesetzes auf dem Gebiete des Heilwesens ist die vergleichende Darstellung des Körperzustandes oder des Aussehens vor und nach den Anwendungen verboten. Aus diesem Grund können wir Ihnen hier leider keine Vorher-Nachher-Bilder zum Thema Lidstraffung zur Verfügung stellen.


Das Gesetz findet jedoch keine Anwendung auf den Schriftwechsel und die Unterlagen, die nicht zu Werbezwecken dienen und die zur Beantwortung einer konkreten Anfrage zu einem bestimmten Arzneimittel erforderlich sind.

 

Außer in München führen wir Beratungen auch in Salzburg und Regensburg durch.


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Weitere Informationen

Genauere Informationen zur Lidstraffung finden Sie auf unserer österreichischen Homepage.

 

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