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Auf Grund der Änderung des Gesetzes auf dem Gebiete des Heilwesens ist die vergleichende Darstellung des Körperzustandes oder des Aussehens vor und nach den Anwendungen verboten. Aus diesem Grund können wir Ihnen hier leider keine Vorher-Nachher-Bilder zur Verfügung stellen.

Das Gesetz findet jedoch keine Anwendung auf den Schriftwechsel und die Unterlagen, die nicht zu Werbezwecken dienen und die zur Beantwortung einer konkreten Anfrage zu einem bestimmten Arzneimittel erforderlich sind.

Stellen Sie jetzt Ihre Anfrage  gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch bei uns in München über eine mögliche Schönheitsoperation!

Genauere Informationen finden Sie auf unserer österreichischen Homepage (www.schoenheitschirurgie.at)

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